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Kostenloser
Verleih an alle Benutzer, die zum Bereich Staatlicher Schulen bzw. zu
Behörden des Kreises Weimarer Land gehören
Die
Verleihfrist beträgt 14 Kalendertage
Eine
Verlängerung der Ausleihzeit, über den auf dem
Verleihschein angegeben Termin hinaus, ist nur in Absprache mit der
Kreisbildstelle, vor Ablauf der Verleihzeit, kostenlos
möglich. Bei nichtgenehmigter Überschreitung der
Ausleihzeit wird von allen Benutzern eine Verzugsgebühr laut
Gebührenverzeichnis erhoben.
Bei
Verlust ausgeliehener Medien und audio-visueller Geräte ist
der Entleiher zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Bei
Beschädigung ausgeliehener Medien und audio-visueller
Geräte ist der Entleiher zur Kostenübernahme bei
Reparaturen bzw. Neubeschaffung verpflichtet.
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