| Beschlüsse der XLII. Sitzung des Kreistages vom 27.11.2003 |
Die Veröffentlichung nachfolgender Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.
Beschluss-Nummer: 361-XLII/2003 Der Kreistag beschließt: die anliegende Fortschreibung des Schulnetzplanes des Kreises Weimarer Land für die Schuljahre 2004/05 bis 2006/07 (Anlage). Anlage: Fortschreibung des Schulnetzplanes des Kreises Weimarer Land für die Schuljahre 2004/05 bis 2006/07 Die Anlage kann während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, eingesehen werden. Beschluss-Nummer: 362-XLII/2003 Der Kreistag beschließt: die Anlagen 1 bis 3 der Vorlage 214/2/2000 als Kreisstraßenkonzept 2000. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungsverfahren für die daraus resultierenden notwendigen Auf- und Abstufungen einzuleiten. Anlage 1: Abstufung von Kreis- zu Gemeindestraßen Anlage 2: Aufstufung von Gemeinde- zu Kreisstraßen Anlage 3: Gemeindestraßen, die nicht zu Kreisstraßen aufgestuft werden Die Anlagen können während der üblichen Dienststunden im Landratsamt, Büro Kreistag, eingesehen werden. Beschluss-Nummer: 364-XLII/2003 Der Kreistag beschließt: Die Fraktionen empfehlen dem Landrat, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der EGW zu fordern und die Einsetzung eines ordentlichen Geschäftsführers zu beschließen. Beschluss-Nummer: 365-XLII/2003 Der Kreistag beschließt: Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Nutzung des ehemaligen Kreiskrankenhauses als Sitz des Landratsamtes möglich ist. Beschluss-Nummer: 366-XLII/2003 Der Kreistag beschließt: 1. Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Verwaltung der Kreisvolkshochschule in einer kreiseigenen Immobilie untergebracht und für die Angebote der Kreisvolkshochschule öffentliche Einrichtungen und Räumlichkeiten von Bildungsträgern genutzt werden können. 2. Der Kreistag stimmt einer 10jährigen Vertragsbindung zur Teilanmietung des Objektes „Apolda, Bachstraße 11“ derzeit für Zwecke der Kreisvolkshochschule nicht zu. 3. Der Ausbau der Brandesstraße wird derzeit nicht weiter verfolgt. Beschluss-Nummer: 367-XLII/2003 (aufgehoben) Der Kreistag beschließt: Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Apolda, Gemarkung Apolda, Flur 4, Flurstück-Nr. 1181/1, Größe 3395 m² und Flurstück-Nr. 4853, Größe 2619 m² Der Kreis Weimarer Land stimmt der Eintragung einer Grundschuld vor Eigentumsübergang zu. Der Mindestpreis von 205 T€ darf nicht unterschritten werden. Beschluss-Nummer: 369-XLII/2003 Der Kreistag beschließt: Die Zahlung des Restkaufpreises, zzgl. Zinsen einschließlich gegebenenfalls weiter gehender, dem Landkreis zustehender Forderungen gerichtlich zu betreiben, falls nicht bis zum 31.01.2004 dem Kreistag ein notariell beurkundeter Vergleich zur Genehmigung vorgelegt wird. In nichtöffentlicher Sitzung beschloss der Kreistag mit Beschluss-Nr. 368-XLII/2003 eine Kreditaufnahme. Münchberg KS Landrat |