| Schadstoffsammlung |
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Teilgebiet Altkreis Apolda Herbst 2011 |
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Das Umweltamt weist zu den Schadstoffsammlung
auf Folgendes hin: Das unbeaufsichtigte Abstellen von Schadstoffen an den Standplätzen ist nicht statthaft und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Schadstoffe sind sortiert in verschlossenen Gefäßen (max. Größe der Gefäße 10l) als Gesamtmenge von 5l/ 5kg pro haushaltsangehöriger Person zum Standplatz zu bringen und aus Sicherheitsgründen dem beauftragten Mitarbeiter der Entsorgungsfirma persönlich zu übergeben. Sollten Sie den für Ihre Gemeinde vorgesehene Termin durch z.B. Berufstätigkeit nicht wahrnehmen können, besteht auch die Möglichkeit, die Schadstoffe in einer anderen Gemeinde des Entsorgungsgebietes abzugeben. Die Tourenpläne sind ebenfalls dem Amtsblatt und der Tagespresse zu entnehmen. In haushaltsüblichen Mengen werden angenommen:
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