| Internationaler Führerschein |
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Der Internationale Führerschein wird auf Antrag zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt. Bei diesem muss es sich um einen EU-Kartenführerschein handeln. Inhaber alter Führerscheindokumente müssen dazu auch den neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Voraussetzung - der Hauptwohnsitz muss sich im Zuständigkeitsbereich der Fahrerlaubnisbehörde befinden - der Bürger muss im Besitz eines EU-Führescheines sein Benötigte Unterlagen - Vorlage eines Personalausweises/ Reisepasses mit Meldebescheingung - 1 biometrisches Passfoto (35 X 45 mm), Frontalaufnahme (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, BGBI. I S. 2007, 2386) - EU-Führerschein Gebühren Ausstellung des Internationalen Führerscheines 13,80 € Bei Vollständigkeit der Unterlagen wird der Internationale Führerschein am selben Tag in der Behörde ausgestellt |
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