Ordnung & BKR > Fahrerlaubnisbehörde  

Umtausch in den Kartenführerschein

Ein Pflichtumtausch der alten Dokumente ist bisher noch nicht vorgesehen.

Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich
- Besitz eines Führerscheines

Beantragung
- persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde

Benötigte Unterlagen
- Vorlage des Personalausweises/ Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vorlage des alten Führerscheines
- wenn vorhanden die Vorlage des alten Fahrerlaubnisantrages
  (Karteikarte VK30-DDR von 1968 - 1982)
- 1 biometrisches Passfoto (35 X 45 mm), Frontalaufnahme
   (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, BGBI. I S. 2007, 2386)
- Karteikartenabschrift von auswärtigen Führerscheinstellen über die dortige Ausstellung

Hinweise
Beim Umtausch der Klasse 2 oder C, CE mit gleichzeitiger Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Sofern sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten sie rechtzeitig umtauschen. In diesem Zusammenhang sollten Sie beachten, dass bei nicht rechtzeitigem Umtausch die neuen Klassen C und CE erteilt werden müssen. Dies hat zur Folge, dass der Besitzstand aus dem Führerschein nicht mehr ersichtlich ist.

Gebühren
Bearbeitungsgebühr    24,00 €

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