| Meldung von Änderungen am Fahrzeug |
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Technische Änderungen am Fahrzeug Wenn an Ihrem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, macht sich in der Regel die Änderung des Fahrzeugregisters und der Fahrzeugpapiere notwendig. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich, es sei denn, in den Dokumenten zum Anbauteil (meistens Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers i. V. m. Gutachten gem. §19 Abs. 3 StVZO) ist etwas anderes vermerkt. Unterlagen
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| Eintragung der Änderung und Ausstellung neue Zulassungsbestätigung Teil I | 11,40 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
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