| Ummelden von Fahrzeugen |
|
nach Erwerb eines Fahrzeuges aus dem Landkreis Weimarer Land Umschreibung innerhalb Umschreibung eines Fahrzeuges mit Weimarer Land - Kennzeichen auf einen neuen Halter im Landkreis Unterlagen
|
| Umschreibung innerhalb | 18,60 € |
| bei gleichzeitiger Umschreibung auf einen neuen Halter aus dem Landkreis und Zuteilung eines neuen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart |
28,90 € |
| wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente), zusätzlich |
13,80 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
|
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €. nach Erwerb eines auswärtigen Fahrzeuges: |
| Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel |
|
Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen auf einen neuen Halter im Landkreis Weimarer Land Unterlagen
|
| Umschreibung außerhalb | 28,90 € |
| bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fzg.-Daten im örtlichen Register nicht verfügbar sind, zusätzlich |
15,30 € |
| wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente), zusätzlich |
13,80 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €. nach Zuzug ins Weimarer Land: |
| Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel |
| Umschreibung außerhalb | 26,80 € |
| bei erhöhten Datenerfassungsaufwand, wenn technische Fzg.-Daten im örtlichen Register nicht verfügbar sind, zusätzlich |
15,30 € |
| wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente), zusätzlich |
13,80 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €. |
| Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge |
|
Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen. Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 18 Abs. 4 StVZO für folgende Fahrzeugarten: - Leichtkraftrad - selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h) - Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h) - Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h) Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 29 e StVZO, sondern durch eine Versicherungsbestätigung. Unterlagen
- Fahrzeugschein mit Stilllegungsvermerk oder - Zulassungsbescheinigung Teil I mit Stilllegungsvermerk |
| bei Umschreibung eines Fahrzeuges mit AP-Kennzeichen (Halterwechsel) | 18,60 € |
| bei Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigen Kennzeichen (Halterwechsel) |
23,80 € |
| wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen, zusätzlich |
10,20 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
|
|