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Wechsel des Kennzeichens

Umkennzeichnung
Bei Verlust oder Diebstahl der/des Kennzeichen/s ist die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend notwendig. Eine einfache Ersetzung der bisherigen Kennzeichen ist auf Grund der Registrierung des Kennzeichens in verschiedenen Fahndungs- bzw. Sperrregistern nicht möglich.

Unabhängig davon steht jedem Halter eine Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen (z. B. Wunschkennzeichen) offen.

Eine Änderung der Kennzeichenart (Wechsel zum/vom Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen) und die Änderung des Saisonzeitraumes gilt auch als Umkennzeichnung.

Unterlagen
  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • bisherige Kennzeichen (soweit vorhanden)
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
Gebühren / Steuern

  Zuteilung und Eintragung der Kennzeichenänderung 26,10 €  
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung
  und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich
15,30 €  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct
pro verwendetes Klebesiegel.

Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €.

Wechsel der Kennzeichenart
Eine Änderung der Kennzeichenart (Wechsel zum/vom Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen) und die Änderung des Saisonzeitraumes gilt als Umkennzeichnung.

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