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Fischereiangelegenheiten

  • Beratung hinsichtlich Fischereiangelegenheiten
  • Fischereipachtverträge
  • Abrundungen/ Zusammenschluss von Fischereibezirken
  • Fachaufsicht über die Fischereigenossenschaften
  • Berufung von Fischereiberatern und Fischereiaufsehern
  • Organisation und Durchführung der Fischereiprüfung
  • Schutz der Fischbestände, Fischzucht
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Fischereischein

Wer die Fischerei ausüben will, benötigt einen Fischereischein. Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung ausschließen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den abgelaufenen Fischereischein oder das Prüfungszeugnis einer bestandenen
  Fischerprüfung
- Personalausweis
- Passbild

Zuständige Stelle:
Gemeindeverwaltung am Hauptwohnsitz

Fischereierlaubnis

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

Rechtsgrundlage:
§§26, 27, 28 Thüringer Fischerei-Gesetz

Fischerprüfung:
Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung ist die Fischerprüfung. Diese können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fischereibehörde (Landkreise und kreisfreie Städte) ablegen.

Rechtsgrundlage:
§ 29, Thüringer Fischerei-Gesetz

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