| Leistungen für Bildung und Teilhabe |
|
Seit 01.01.2011 werden bei Kindern und Jugendlichen und
jungen Erwachsenen bis 25 Jahre (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis
Vollendung des 18. Lebensjahres) entweder neben dem monatlichen Regelbedarf bzw.
ergänzend zum Wohngeld und Kinderzuschlag auch sogenannte Leistungen für
Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
berücksichtigt ( ausgenommen Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung). |
| Wer ist dem Grunde nach anspruchsberechtigt? |
|
1. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die
erhalten. 2. Personen, die Anspruch auf Kindergeld haben und
oder
|
| Welche Leistungen gibt es? |
|
| Wie werden die Leistungen erbracht |
|
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Schülerbeförderungen nicht als Geldleistung, sondern durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter erbracht. |
| Müssen die Leistungen extra beantragt werden? |
|
Die Leistungen müssen extra beantragt werden und zwar beim Landratsamt Weimarer Land/Sozialamt. Ausnahme:
|
| Ihre Ansprechpartner |
|
Buchstaben A-H Frau Krüger Tel.: 03644/540-7989 Buchstaben I-Q Buchstaben R-Z Postadresse Besucheradresse |
| Download |
|
|