| Unterstützung für Wehr- und Zivildienstleistende |
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Wer seine Wehrpflicht erfüllt, den Zivildienst leistet oder den Wehrdienst in der Verfügungsbereitschaft absolviert, hat - soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden- für sich und ggf für seine Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Die verschiedenen Leistungen werden auf Antrag gewährt. Weitere Auskunft gibt es bei der Bearbeiterin für Unterhaltssicherung. |
| Ihre Ansprechpartnerin |
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Frau Prang Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-737 eMail: |
| Bestattungskosten |
Gemäß § 74 SGB XII sind die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit es dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Erforderliche Kosten in diesem Sinne sind die Kosten für ein ortsübliches angemessenes
Begräbnis.
Zur Tragung der Bestattungskosten sind nacheinander verpflichtet:
Die Zuständigkeit für die Übernahme von Bestattungskosten richtet sich nach den Verhältnissen des Verstorbenen. Grundsätzlich ist der Sozialhilfeträger örtlich zuständig, der bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe leistete, in den anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. |
| Ihre Ansprechpartnerin |
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Frau Renschin Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-736 eMail: |
| Download |
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| Ausgleichsleistungen Berufliches Rehabilitierungsgesetz |
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Ausgleichsleistungen kann erhalten, wer in der ehemaligen DDR durch rechtsstaatswidrige bzw. der politischen Verfolgung dienende Eingriffe in den Beruf oder ein berufsbezogenes Ausbildungsverhältnis erheblich benachteiligt worden ist. Der Nachweis dieser Verfolgung muss durch eine von den Behörden in den neuen Bundesländern ausgestellte Rehabilitierungsbescheinigung geführt werden. Anträge auf Ausstellung dieser Bescheinigung können bis zum 31.12.2019 gestellt werden. Die Ausgleichsleistungen betragen in der Regel 184,00 € bzw. für Rentner 123,00 € monatlich. Anspruch auf Leistung hat allerdings nur, wer in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, d.h. dessen Einkommen die Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Übersteigt das ermittelte Einkommen die Einkommensgrenze um einen Betrag, der geringer als der Betrag der Ausgleichsleistung - also 184,-- € bzw. für Rentner 123,-- € - ist, wird der Differenzbetrag ausgezahlt. Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG können bis zum Ablauf des 31.12.2020 beantragt werden. Eine Ausnahme von dieser Antragsfrist gilt lediglich dann, wenn sich erst bei der Rentenberechnung eine verfolgungsbedingte Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage zeigt. In diesen Fällen kann der Antrag noch innerhalb von sechs Monaten gestellt werden, von dem an der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung bezieht. |
| Ihre Ansprechpartnerin |
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Herr Liebenthal Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-741 e-Mail: |
| Download |
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| Förderung der Wohlfahrtspflege |
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Zuschüsse können Vereine, Verbände die auf dem Gebiet der sozialen Arbeit tätig sind beantragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Kalenderjahr. Ein Rechtsanspruch auf Förderung Richtlinien besteht nicht. Die Zuschüsse dienen der teilweisen Abdeckung der Kosten. Fördermöglichkeiten von dritter Seite sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Nach dieser Richtlinie werden u.a. Leistungen gefördert, die in Selbst- oder Fremdhilfe dazu dienen:
Zuwendungen werden nur erteilt, wenn der Landkreis an der Erfüllung des Zuwendungszwecks ein erhebliches Interesse hat und wenn dieses Interesse ohne die Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Maße befriedigt werden kann. Die Anträge werden bis zu einem jährlich im Amtsblatt bekannt gegebenen Termin für das laufende Jahre eingereicht. Für alle gewährten Zuschüsse ist ein einfacher Verwendungsnachweis zu erbringen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis, in dem die Einnahmen und Ausgaben summarisch dargestellt werden und einem Sachbericht. Die Zuschüsse sind zu erstatten, wenn
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| Ihre Ansprechpartnerin |
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Herr Liebenthal Bahnhofstr. 28 99510 Apolda Tel.: 03644/540-741 eMail: |
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