Elektronische Kommunikation mit dem Kreis Weimarer Land nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an den Kreis Weimarer Land ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation des Kreises Weimarer Land unter www.weimarer-land.de publizierten E-Mail-Adressen.


  • Der Kreis Weimarer Land nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:

  • - Adobe Acrobat bis Version 6.0 (.pdf)
    - Rich Text Format (.rtf)
    - Microsoft Word bis Version 2002 (.doc)
    - Microsoft Excel bis Version 2002 (.xls)
    - nur Text-Formate (.txt)
    - JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)

  • In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.


  • Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.


  • Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Kreis Weimarer Land nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
    In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.


  • Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.


  • Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Kreis Weimarer Land davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.


  • Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.


  • Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.


  • Aus technischen und organisatorischen Gründen kann der Kreis Weimarer Land zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
  • Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.


  • Der Kreis Weimarer Land kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
    Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.


  • Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Kreis Weimarer Land und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

    Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.