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Zulassung eines Neufahrzeuges mit deutschen Fahrzeugpapieren Unterlagen - Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II - Versicherungsbestätigung - Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer - allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter - ggf. Datenbestätigung des Herstellers Gebühren
Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €. |
| Eigenbau und noch nicht zugelassene Gebrauchtfahrzeuge |
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Erstmalige Zulassung eines gebrauchten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuges (Bestimmte Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden oder Fahrzeuge, die im nichtöffentlichen Bereich. Diese Fahrzeuge besitzen in der Regel keine oder ungültige Fahrzeugpapiere. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die vormals in der DDR zugelassen waren und danach nicht auf bundesdeutsches Recht umgeschrieben wurden. Unterlagen
- Originalkaufvertrag und -rechnung oder - bisherige Fahrzeugdokumente (z. B. bei ehem. DDR-Fahrzeugen) oder - Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr |
| Zulassungsvorgang incl. Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II | 55,40 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
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Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.
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| Fahrzeuge aus dem Ausland |
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Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden, benötigen bei der Zulassung in Deutschland unterschiedliche Unterlagen und Nachweise. Dies richtet sich nach dem Herkunftsland, bisherigen Zulassungsstatus und dem Vorhandensein einer Europäischen Betriebserlaubnis. Unterlagen
Bei vorhandener EU-Betriebserlaubnis: - ausländische Zulassungsbestätigung nach neuem Muster oder - EWG-Übereinstimmungserklärung Bei fehlender EU-Betriebserlaubnis: - Gutachten gem. § 21 StVZO zur Erlangung der nationalen Betriebserlaubnis Fahrzeugbriefrichtlinie Gebühren/Steuern |
| bei vorhandener EU-Betriebsserlaubnis | 40,10 € |
| wenn Datensatz zur EU-Betriebserlaubnis im Register nicht verfügbar ist, zusätzlich |
15,30 € |
| bei fehlender EU-Betriebserlaubnis | 55,40 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
| Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. |
| Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge |
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Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen. Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 18 Abs. 4 StVZO für folgende Fahrzeugarten: - Leichtkraftrad - selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h) - Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h) - Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h) Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 29 e StVZO, sondern durch eine Versicherungsbestätigung. Unterlagen
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| Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I | 28,90 € |
| wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen, zusätzlich |
10,20 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei gleichzeitiger Umschreibung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk |
2,60 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
| Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. |
| Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges |
Unterlagen
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| bei Wiederzulassung auf den bisherigen Halter | 11,40 € |
| bei gleichzeitiger Umschreibung auf einen neuen Halter aus dem Landkreis Weimarer Land |
18,60 € |
| bei gleichzeitiger Umschreibung auf einen neuen Halter aus dem
Weimarer Land und Zuteilung eines neuen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart |
28,90 € |
| bei gleichzeitiger Umschreibung des Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk |
28,90 € |
| wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente), zusätzlich |
13,80 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig sind, zusätzlich |
15,30 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
| Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €. |
| Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges |
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siehe Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges Unterlagen
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| Erteilung der Betriebserlaubnis und Wiederzulassung | 55,40 € |
| bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich | 10,20 € |
| bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich | 2,60 € |
| Kosten für die Prägung der Kennzeichen |
| Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. |
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