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Zulassung eines Neufahrzeuges mit deutschen Fahrzeugpapieren

Unterlagen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Versicherungsbestätigung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
- ggf. Datenbestätigung des Herstellers

Gebühren

  bei vorhandener Betriebsserlaubnis 26,30 €  
  wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen,
  zusätzlich

10,20 €  
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €  
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €  
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung
  und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich


15,30 €  
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel. Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €.


Eigenbau und noch nicht zugelassene Gebrauchtfahrzeuge

Erstmalige Zulassung eines gebrauchten, aber noch nicht zugelassenen Fahrzeuges (Bestimmte Fahrzeuge der Bundeswehr und anderer Behörden oder Fahrzeuge, die im nichtöffentlichen Bereich. Diese Fahrzeuge besitzen in der Regel keine oder ungültige Fahrzeugpapiere.
Gleiches gilt für Fahrzeuge, die vormals in der DDR zugelassen waren und danach nicht auf bundesdeutsches Recht umgeschrieben wurden.

Unterlagen
  • Gutachten gem. § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung durch:

  • - Originalkaufvertrag und -rechnung oder
    - bisherige Fahrzeugdokumente (z. B. bei ehem. DDR-Fahrzeugen) oder
    - Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr

  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
Gebühren / Steuern

  Zulassungsvorgang incl. Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II 55,40 €
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.


Fahrzeuge aus dem Ausland

Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden, benötigen bei der Zulassung in Deutschland unterschiedliche Unterlagen und Nachweise. Dies richtet sich nach dem Herkunftsland, bisherigen Zulassungsstatus und dem Vorhandensein einer Europäischen Betriebserlaubnis.

Unterlagen
  • Eigentumsnachweis:
  • Originalrechnung oder -kaufvertrag
  • Nachweis Betriebserlaubnis

  •    Bei vorhandener EU-Betriebserlaubnis:
    -  ausländische Zulassungsbestätigung nach neuem Muster oder
    -  EWG-Übereinstimmungserklärung
       Bei fehlender EU-Betriebserlaubnis:
    -  Gutachten gem. § 21 StVZO zur Erlangung der nationalen Betriebserlaubnis

  • Ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen:
  • notwendig, wenn Fahrzeug im Ausland bereits zugelassen war bzw. noch ist.
  • Zollunbedenklichkeitserklärung (Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten):
  • Zollquittung oder Zollurkunde über die Zollfreistellung oder Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, soweit kein innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt (§ 1b Umsatzsteuergesetz - UStG -).
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter

Rechtsgrundlagen
Fahrzeugbriefrichtlinie

Gebühren/Steuern

  bei vorhandener EU-Betriebsserlaubnis 40,10 €
  wenn Datensatz zur EU-Betriebserlaubnis im Register nicht verfügbar ist,
  zusätzlich
15,30 €
  bei fehlender EU-Betriebserlaubnis 55,40 €
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.


Zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge müssen mit amtlichen Kennzeichen versehen werden, da sie der Hauptuntersuchungspflicht unterliegen.

Die Kennzeichenpflicht ergibt sich nach § 18 Abs. 4 StVZO für folgende Fahrzeugarten:
- Leichtkraftrad
- selbstfahrende Arbeitsmaschine (>20km/h)
- Anhänger Arbeitsmaschine (>25 km/h)
- Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere (>25 km/h)

Der Nachweis der Versicherung erfolgt nicht mehr durch ein Versicherungskennzeichen gem. § 29 e StVZO, sondern durch eine Versicherungsbestätigung.

Unterlagen
  • Vordruck Betriebserlaubnis oder EWG-Übereinstimmungserklärung
  • Versicherungsbestätigung
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter

  Kennzeichenzuteilung und Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil I 28,90 €
  wenn nachträglich technische Änderungen eingetragen werden müssen,
  zusätzlich
10,20 €
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €
  bei gleichzeitiger Umschreibung des Fahrzeuges aus einem anderen
  Zulassungsbezirk  
  2,60 €
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct
pro verwendetes Klebesiegel.


Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges

Unterlagen
  • Fahrzeugbrief mit Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein mit Abmeldevermerk oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I mit Abmeldevermerk
  • Bescheinigungen der noch gültigen Hauptuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • Bescheinigungen der noch gültigen Abgasuntersuchung
  • (Nicht notwendig, wenn die erste Untersuchung noch nicht fällig war.)
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter

  bei Wiederzulassung auf den bisherigen Halter 11,40 €
  bei gleichzeitiger Umschreibung auf einen neuen Halter aus dem Landkreis
  Weimarer Land
18,60 €
  bei gleichzeitiger Umschreibung auf einen neuen Halter aus dem Weimarer Land und Zuteilung
  eines neuen Kennzeichens oder Wechsel der Kennzeichenart
28,90 €
  bei gleichzeitiger Umschreibung des Fahrzeuges aus einem anderen
  Zulassungsbezirk  
28,90 €
  wenn eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss
  (betrifft nicht den erstmaligen Wechsel auf die neuen Zulassungsdokumente),
  zusätzlich
13,80 €
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung und
  Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich
15,30 €
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.
Sollte die Umstellung auf Zulassungsdokumente nach neuem Muster notwendig werden, erhöhen sich die Gebühren um 5,10 €.


Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges

siehe Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges

Unterlagen
  • Fahrzeugbrief mit Abmeldebescheinigung bzw. mit Fahrzeugschein und Löschungsvermerk oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I mit Löschungsvermerk
  • Bei Verlust der bisherigen Fahrzeugdokumente:
  • Unbedenklichkeitserklärung und technisches Datenblatt der bisherigen Zulassungsbehörde mit Vermerk über Durchführung oder Verzicht des Aufbietungsverfahrens.
  • Gutachten gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter


Gebühren / Steuern

  Erteilung der Betriebserlaubnis und Wiederzulassung 55,40 €
  bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens zusätzlich 10,20 €
  bei vorheriger Reservierung eines (Wunsch-)Kennzeichens zusätzlich   2,60 €
  Kosten für die Prägung der Kennzeichen  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct pro verwendetes Klebesiegel.

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