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Meldung von Änderungen am Fahrzeug

Technische Änderungen am Fahrzeug
Wenn an Ihrem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden, macht sich in der Regel die Änderung des Fahrzeugregisters und der Fahrzeugpapiere notwendig. Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich, es sei denn, in den Dokumenten zum Anbauteil (meistens Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers i. V. m. Gutachten gem. §19 Abs. 3 StVZO) ist etwas anderes vermerkt.

Unterlagen
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Fahrzeugbrief
  • Bei Fahrzeugen mit Fahrzeugbrief ist auch dieser vorzulegen, da er durch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt wird.
  • allgemeine Unterlagen zum Fahrzeughalter
Gebühren / Steuern

  Eintragung der Änderung und Ausstellung neue Zulassungsbestätigung Teil I 11,40 €  
  wenn im Rahmen einer Sicherungsübereignung die Aufbewahrung
  und Übersendung des Fahrzeugbriefes / Zulassungsbescheinigung Teil II
  notwendig sind, zusätzlich
15,30 €  

Die Zulassungsbehörde verwendet für die Fahrzeugdokumente spezielle Klebesiegel mit besonderen Sicherheitsmerkmalen. Dadurch erhöhen sich die Gesamtgebühren um je 30 ct
pro verwendetes Klebesiegel.

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