Wichtige Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe
Aufgrund eines Zuständigkeitswechsels zum 01.07.2023 werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) im Jobcenter Weimarer Land bearbeitet.
Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Hotline allgemein : 03644 531-100
Frau Voges : 03643 451-1840
Herr Hartmann: 03644 531-210
E-Mail: Jobcenter-Weimarer-Land.Bildung-und-Teilhabe@jobcenter-ge.de
Übergangsregelung
Anträge, welche noch vor dem 30.06.2023 bearbeitet und über den 01.07.2023 hinaus bewilligt wurden, werden längstens bis zum 31.12.2023 durch den Bereich Bildung und Teilhabe des Sozialamtes Weimarer Land bearbeitet. Hierbei ist der Bewilligungszeitraum maßgebend.
Für alle anderen Rechtskreise (Wohngeld/Kinderzuschlag, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt die Bearbeitung wie bisher durch das Landratsamt/Sozialamt/ Bereich Bildung und Teilhabe.