Baumaßnahmen bzw. Gerüststellung

Baumaßnahmen bzw. Gerüststellung

Nach § 45 der StVO bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung, wenn man im öffentlichen Verkehrsgrund Baumaßnahmen durchführen will bzw. Hindernisse, wie z.B. Baugerüste oder Container auf öffentliche Straßen oder Wege bringt.

Was ist eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Verkehrsrechtliche Anordnungen erlauben dem Antragsteller, Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen. Dabei sind von der Straßenverkehrsbehörde dem Antragsteller gesetzlich erforderliche Auflagen und Anordnungen mitzuteilen, um hierbei den Erhalt der Ordnung und Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer, der Baustelle, und ein reibungsloser fließender Verkehr zu gewähren.

Was ist öffentlicher Verkehrsgrund?
Als öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts sind alle Straßen, Wege, auf der die StVO Anwendung findet. Auch der Gehweg? Der Gehweg ist auch öffentlich, weil ihn jeder Fußgänger benutzen kann. Einige Gehwege, die den Anforderungen entsprechend ausgelegt sind, können z.B. auch mit dem Rad befahren oder sogar zum Parken teilweise benutzt werden. Das bedarf aber einer korrekten Beschilderung.

Wozu benötigt man eine verkehrsrechtliche Anordnung?
Stellen Sie sich vor, jeder baut wo, wie und wann er will! Es würden chaotische Zustände auf den Straßen herrschen (abgesehen von dem bereits schon hohen Verkehrsaufkommen). Deshalb obliegt es den Straßenverkehrsbehörden einige Gesetzmäßigkeiten und Vorschriften, die im Verkehrsrecht begründet sind, vor Baubeginn den Bauunternehmen mitzuteilen. Diese beinhalten die sichere und ordnungsgemäße Absicherung der Baustellen. Entgegen allen Vorwürfen über die Vielzahl der Baustellen auf unseren Straßen, sind wir als Straßenverkehrsbehörde gehalten, die Verkehrseinschränkungen so gering und kurzzeitig wie möglich zu halten. Regelmäßig finden dazu Koordinierungsberatungen statt, in der Vertreter der Polizei, Straßenbaulastträger von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen und Straßenverkehrsbehörde der Stadt Erfurt anwesend sind. Wer muss eigentlich den Antrag stellen?
Jeder, der eine Baustelle oder Hindernisse in den öffentlichen Verkehr bringt. Das ist, z.B. beim Aufstellen eines Baugerüstes nicht immer der Eigentümer des Hauses. Hat der Eigentümer eine Firma beauftragt, dann ist diese zur Antragstellung verpflichtet und trägt somit die Verantwortung in der Umsetzung aller Auflagen, die eine solche verkehrsrechtliche Anordnung verlangt. Inhalt ist u.a. die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle mit Verkehrszeichen oder Einrichtungen, die sich jeder Antragsteller selber besorgen muss.

Entstehen dabei Kosten?
Eindeutig ist diese Frage mit ja zu beantworten. Der beiliegende Kostenbescheid wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erstellt.

Wenn die verkehrsrechtliche Anordnung nicht beantragt wird?
Nicht genehmigte Baumaßnahmen, dazu zählen auch solche, die über den genehmigten Zeitraum hinaus andauern, werden mit Bußgeld- und Strafverfahren sowie Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg geahndet. Die Verkehrsbehörden sind gehalten regelmäßig mit der Polizei Baustellenkontrollen oder Kreisbefahrungen im Landkreis durchzuführen.

Welche Behörde ist dafür zuständig?
Seit 01.01.2007 gibt es im Kreis Weimarer Land zwei Straßenverkehrsbehörden. Dabei ist die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land für die zum Kreis Weimarer Land gehörenden Gemeinden und Städte, mit Ausnahme der Stadt Apolda zuständig. Die Stadt Apolda hat eine eigene Straßenverkehrsbehörde.

Wir sind für Sie da

Herr Schröter
03644 540-705

Baumaßnahmen bzw. Gerüststellung, Veranstaltungen, Containerstellung