Informationen zum besonderen elektronischen Behördenpostfach

Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sind aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen seit 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Das Landratsamt Weimarer Land ist Mitglied im sogenannten Save- Verbund. Somit ist der elektronische und rechtssichere Empfang sowie Versand von sensiblen Informationen über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) zwischen dem Landratsamt Weimarer Land und anderen Behörden sowie der Justiz möglich.