Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Den Antragsbogen erhalten Sie auf Anfrage in der Unteren Gewerbebehörde.

Wir sind für Sie da

Frau Vorkäufer
03644 540-767

Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Bewachungsgewerbe, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 GewO, Pfandleihgewerbe, Versteigerungsgewerbe, Finanzanlagenvermittler, Immobiliendarlehensvermittler