Bildung und Teilhabe

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) werden entweder neben dem monatlichen Regelbedarf bzw. ergänzend zum Wohngeld und Kinderzuschlag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt (ausgenommen Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung).

Folgende Leistungen können berücksichtigt werden:

  • Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Kindertagesstätte besuchen
  • Schülerbeförderung
  • Schulbedarf
  • Angemessene Lernförderung
  • Kosten zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit

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Frau Hoppe
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Widerspruchsbearbeitung

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