Corona Bürgertestzentren im Kreisgebiet
Auf dieser Seite finden Sie Bürgertestzentren, wo Sie sich auf das Coronavirus testen lassen können.
Am 13.11.2021 trat die geänderte „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV)“ in Kraft.
Danach kann sich wieder jede Bürgerin undjeder Bürger kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Mit der Verordnung hat dann jeder Bürger einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Die Einschränkung von „mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest“ bezieht sich m. E. auf § 1 der Verordnung. Dort wird die Leistungserbringung von den vorhandenen Testkapazitäten abhängig gemacht.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) informiert, dass ihre Mitglieder die Möglichkeit zur freiwilligen Meldung ihres Leistungsangebots von Antigen-Schnelltests haben.
Patientinnen und Patienten können dies über die Arzt- & Psychotherapeutensuche unter der Adresse: https://www.kv-thueringen.de/arztsuche abfragen und geben dazu unter „Suche nach“ als Schlagwort „Corona-Schnelltest“ ein. Es erfolgt eine Auflistung der Thüringer Ärztinnen und Ärzte, die diese Meldung freiwillig über das Online-Portal der KV Thüringen vorgenommen haben. Aufgrund der Freiwilligkeit erheben die Einträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Ergebnisse können am Ende der Übersicht als Liste in PDF ausgedruckt werden.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Arztpraxis in jedem Fall vorab für eine Terminvereinbarung zu kontaktieren ist.