Weitere Öffnungen im Kreis ab Freitag in Aussicht

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Da der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 laut RKI im Kreis Weimarer Land mit Stand heute, 26.05.2021, fünf Werktage in Folge unterschritten wurde, können Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 28.05.2021, mit weiteren Öffnungen rechnen. Nachzulesen auch unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

Diese wären:

• Bei privaten Treffen sind neben dem eigenen Haushalt maximal zwei Personen zusätzlich sowie deren zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
   zugelassen (vollständig geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit)

• Bei Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen sind maximal 35 Personen zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Trauerfeier und den Akt der Eheschließung
   aber nicht für die Feierlichkeiten

• Keine Ausgangsbeschränkungen mehr

• Der Einzelhandel darf vollständig öffnen (mit Test/Geimpfte/Genesene und Kontaktnachverfolgung) Das gilt nicht für den Einzelhandel für den bisher Ausnahmen galten
   – Lebensmittel, Drogerien etc. Dort gilt nur die Maskenpflicht und die Einhaltung des Hygienekonzepts.

• Körpernahen Dienstleistungen sind wieder möglich mit Infektionsschutzkonzept + Nachverfolgung; nur wenn bei der Dienstleistung vom Kunden die Maske nicht
   immer getragen werden kann, z. B. im Kosmetikstudio, ist ein negativer Corona Test/ Geimpft/ Genesen erforderlich

• Außengastronomie darf öffnen (mit Terminvereinbarung und Kontaktnachverfolgung) – der Termin kann auch Vorort gemacht werden

• Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen -   erforderlich ist ein angepasstes Infektionsschutzkonzept (muss vorgehalten
   und auf Verlangen vorgezeigt oder zugeschickt werden).

• Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für den Einzelunterricht öffnen – die Kontaktnachverfolgung muss gesichert sein

• Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder anderen Sehenswürdigkeiten dürfen öffnen – angepasstes Infektionsschutzkonzept


Bitte beachten Sie nach wie vor die allgemeinen Hygieneregeln Abstand halten, Händewaschen, Maske tragen und Lüften. Es wird auch weiterhin diesbezüglich Kontrollen durch Teams des Landratsamtes geben. Weitere Möglichkeiten von Öffnungen wird die überarbeitete Landesverordnung von Thüringen regeln, die ab 4. Juni 2021 in Kraft treten soll.