Bauverwaltung Wohnungsbauförderung

Förderprogramme der Thüringer Aufbaubank

Wir beraten Sie zu Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank zum Neubau, Erwerb und Modernisierung von Wohnraum.

Wohnberechtigungsschein beantragen

Für den Bezug mietpreisgebundener Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. 
Wir beraten Sie bei der Antragstellung, prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und erteilen die benötigten Wohnberechtigungsscheine. 
Grundlage für die Antragsbearbeitung ist das Thüringer Wohnraumfördergesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen. 

Der Wohnberechtigungsschein wird für ein Jahr erteilt. Sofern Sie innerhalb dieses einen Jahres keine Sozialwohnung anmieten können, beantragen Sie bitte erneut einen Wohnberechtigungsschein. 

Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur die in Thüringen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine.

 

Wir sind für Sie da

Herr Nautsch
03644 540-623

Beratung zur Wohnungsbauförderung

Frau Reinke
03644 540-614

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen
Freistellung von Wohnungen von der Belegungsbindung