Zentrale Bußgeldstelle

Der Fachbereich Zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Wenn Sie Zeugin oder Zeuge einer möglichen Ordnungswidrigkeit geworden sind, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Behörde oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter keinen Anspruch.

Die Anzeige kann per Post, per E-Mail, Fax oder auch telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.

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